
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:
- Satzungsänderung
- Auflösung des Vereins
- Aufnahme neuer Vereinsmitglieder im Falle des § 5 Abs. 4
- Wahl der Ehrenvorstände
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und des Beirates
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes
- Feststellung des Jahresabschlusses und jährliche Entlastung von Vorstand und Beirat
- jährliche Festsetzung der Höhe der Mitgliederbeiträge sowie Beitragsbefreiungen in Sonderfällen.
Die Mitgliederversammlung ist zu berufen
- wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt, jedoch mindestens
- jährlich einmal in den ersten drei Monaten des Wirtschaftsjahres zur Vorlage des Jahresabschlusses und des Jahresberichtes durch den Vorstand und zur Entlastung von Vorstand und Beirat.
- bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands binnen drei Monaten.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung.
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